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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06   

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https://dejure.org/2007,21896
OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06 (https://dejure.org/2007,21896)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2007 - 4 S 8.06 (https://dejure.org/2007,21896)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 4 S 8.06 (https://dejure.org/2007,21896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung der Personalüberhangkraft von der bisherigen Dienststelle zum Stellenpool; Umsetzung personeller Planungen unabhängig von der Ungewissheit über die Dauer der Erledigung eines Rechtsmittels; Sinn und Zweck eines Stellenpools; Ausschluss einer dienstlichen ...

  • Judicialis

    BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 3; ; StPG § 1 Abs. 2 Satz 3; ; StPG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; PersVG Bln § 73; ; PersVG Bln § 84; ; PersVG Bln § 99 c Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06
    Zwar ist die Versetzung zum Stellenpool ein Verwaltungsakt (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2006 - OVG 4 B 15.04 - S. 6 f. UA), jedoch entfällt die mit der Klage gegen einen Verwaltungsakt grundsätzlich eintretende aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) wegen eines durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Falles (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 1. Alternative VwGO).

    a) Das Beamtenrechtsrahmengesetz enthielte eine Regelungslücke hinsichtlich Versetzungen, bei denen dem Betroffenen - wie bei der Versetzung zum Stellenpool - allein sein bisheriges abstrakt-funktionelles Amt entzogen wird, ohne dass ihm gleichzeitig ein neues abstrakt-funktionelles Amt übertragen wird (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. November 2006, a.a.O., S. 8 ff. UA).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06
    Hierfür könnte sprechen, dass die Zuordnung der Dienstkraft zum Personalüberhang, die Versetzung der Personalüberhangkraft von der bisherigen Dienststelle zum Stellenpool sowie ihre Versetzung zur neuen Dienststelle als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten sind (so der für Personalvertretungsrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 2. August 2005 - BVerwG 6 P 11.04 - ZBR 2006, 49, der allerdings zugleich ausgeführt hat, dass die Versetzung zum Stellenpool keine Versetzung im Sinne des "einschlägigen Beamten- und Tarifsrechts" sei; offen gelassen für die Versetzung ehemaliger Postbeamter zu der Personalserviceagentur Vivento von dem für das Beamtenrecht zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 und 1.06 - ZBR 2006, 344).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06
    Denn nach dem in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken kann auch die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme ausgeschlossen sein, die wegen eines Fehlers des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.99 - BVerwGE 110, 173, 180 und dritter Leitsatz).
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06
    Hierfür könnte sprechen, dass die Zuordnung der Dienstkraft zum Personalüberhang, die Versetzung der Personalüberhangkraft von der bisherigen Dienststelle zum Stellenpool sowie ihre Versetzung zur neuen Dienststelle als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten sind (so der für Personalvertretungsrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 2. August 2005 - BVerwG 6 P 11.04 - ZBR 2006, 49, der allerdings zugleich ausgeführt hat, dass die Versetzung zum Stellenpool keine Versetzung im Sinne des "einschlägigen Beamten- und Tarifsrechts" sei; offen gelassen für die Versetzung ehemaliger Postbeamter zu der Personalserviceagentur Vivento von dem für das Beamtenrecht zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 und 1.06 - ZBR 2006, 344).
  • OVG Berlin, 27.05.2003 - 4 S 7.03

    Beamte auf Lebenszeit; Amtsangemessene Beschäftigung; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 S 8.06
    Die Weiterbeschäftigung der Antragstellerin bei der zu Vivantes gehörenden Ausbildungsstätte war auf Grund der schrittweisen Aufgabe des Ausbildungsganges für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten - seit 2003 wurden nur noch zwei Jahrgänge und seit 2004 nur noch ein Jahrgang (bis Juli 2005) ausgebildet - und der Auswahl der entbehrlichen Lehrkräfte (vgl. dazu den Widerspruch von Vivantes vom 12. August 2004 gegen die zunächst abgelehnte Aufhebung der Zuweisung) nicht nur nicht mehr erforderlich, sondern nicht mehr möglich (vgl. zum Wegfall des dringenden öffentlichen Interesses nach § 123 a Abs. 2 BRRG und den insoweit zu stellenden Anforderungen OVG Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2003 - OVG 4 S 7.03 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 4 S 9.09

    Versetzung zum Stellenpool; Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 2 S 3 StPoolG BE;

    Der sofortige Vollzug der Versetzung an den Stellenpool dient dazu, Aufgaben der Personalplanung effektiv wahrzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2007 - 4 S 8.06 -, juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 19.06.2007 - 28 A 98.06

    Versetzung zu einem Stellenpool; Feststellung der Zugehörigkeit zum

    Der Antrag, der sinngemäß als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Versetzung zum Stellenpool gerichteten Klage aufzufassen ist (vgl. dazu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 4 S 8.06 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in juris), hat Erfolg.
  • VG Berlin, 30.04.2009 - 28 L 69.09

    Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) - Vereinbarkeit

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der sich die Kammer insoweit angeschlossen hat, stellt die Versetzung zum Stellenpool einen Verwaltungsakt dar, der kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (vgl. dazu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 4 S 8.06 -, zitiert nach juris, Rn. 2 ff.).
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